Rauchmelderpflicht: FFW Jestetten

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Frühzeitiges Bemerken kann Leben retten

Jährlich sterben in Deutschland Menschen bei Bränden. Hierbei spielt es keinerlei Rolle, ob der Brand durch Fahrlässigkeit oder technische Defekte verursacht wurde. 95% der Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben durch die giftigen Brandgase. Diese Gase sind geruchslos und können somit nicht wahrgenommen werden. Diese entstehen bereits bei Beginn eines Brandes oder bei einem Schwellbrand. Bereits geringe Mengen Kohlenmonoxid sind tödlich.

Frühzeitiges Bemerken eines Brandes durch Rauchmelder kann hierbei Leben retten. Während tagsüber ein Feuer meist schnell entdeckt wird, verstreicht in der Nacht oft wertvolle Zeit, die ihnen den nötigen Vorsprung in die Sicherheit gibt. Während des Schlafs bemerken Sie den Brand nicht und atmen die Rauchgase unbemerkt ein. Der durchdringende Alarm des Rauchmelders warnt Sie im Schlaf frühzeitig und bietet ihnen die Möglichkeit sich und ihre Familie frühzeitig in Sicherheit zu bringen und schnellstmöglich die Feuerwehr zu alarmieren.

Mit Beschluss vom 16. Juli 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Hiernach sind Neubauten ab Beschlussfassung und bestehende Gebäude bis Ende 2014 mit Rauchmeldern zu versehen.

In welchen Räumen sind Rauchmelder anzubringen?

Hierzu ein Auszug aus der Veröffentlichung auf der Webseite der Pressestelle der Landesregierung Baden-Württemberg: „Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.“

Worauf sollten Sie beim Kauf eines Rauchmelders achten:

  • VdS-Prüfzeichen
  • Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
  • Vorhandensein eines Testknopfs zur Funktionsüberprüfung